Teilung der Maklerprovision ab 2020 – was ändert sich für Sie als Verkäufer?

Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig teilen. Das Gesetz zu dieser Provisionsteilung tritt am 30.12.2020 in Kraft und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Häufige Fehler beim Privatverkauf von Immobilien…
Das verändert sich für den Eigentümer.

Ab 2021 muss sich der Verkäufer mit mindestens 50% an der Maklerprovision beteiligen, dies hat den positiven Aspekt zufolge,

  • dass die Nachfrage an Immobilien steigen wird
  • dass durch hohe Nachfrage evtl. der erzielbare Kaufpreis steigen wird
Immobilienverkauf in Baden-Württemberg

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Baden-Württemberg und wollen wissen, was Ihre Immobilie wert sein könnte?

Im folgenden Text und den Beispielen erläutern wir Ihnen, warum diese Gesetzesänderung den Immobilienmarkt positiv verändert wird. Denn, die Immobilien welche zum Verkauf angeboten werden sowie die Leistungen und die Qualifikationen der Immobilienmakler werden dadurch enorm an Qualität gewinnen, da der Konkurrenzkampf größer wird und sich letztendlich die seriösen und kompetenten Immobilienprofis durchsetzen werden. Dies wird sich positiv auf den Auftraggeber sowie den Kaufpreis wiedergeben.

Ergebnis: qualifizierter Immobilienmakler und mehr Erlös für den Eigentümer!

Wie schnell kann Ihre Immobilie vermittelt werden?
Wie erkenne ich einen guten Immobilienmakler?
Vorteile der Gesetzesänderung für den Immobilienverkäufer

Durch die Senkung der Kosten die für den Käufer einer Immobilie fällig werden, die sogenannten Kaufnebenkosten – wir der Immobilienmarkt für viele neue Kaufinteressenten interessant. Die Nachfrage nach Immobilien wird somit weiterhin steigen. Warum? Die Kaufnebenkosten (Maklerprovision, Notarkosten und Grunderwerbsteuer) sollten vom Käufer der Immobilie möglichst als Eigenkapital verfügbar sein, um eine Finanzierung und bessere Zinssätze zu erhalten.

Ein Rechenbeispiel für den Eigentümer (Verkäufer):

Sie besitzen ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 EURO welches Sie über einen Immobilienmakler verkaufen möchten.

Haus gesucht - Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Reihenhaus Doppelhaus

Bisher (Käufer trägt alle Kosten):

Erzielter Kaufpreis: Provision Käufer (4,76 %) Provision Verkäufer (0,00 %)
 

500.000 €

 

23.800 €

 

0 €

Zusammenfassung: Bisher musste der Verkäufer einer Immobilie keine Maklerprovision bezahlen, dadurch hat der Käufer bzw. der Kaufinteressent eine deutlich höhere Summe an Kaufnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision)

Nach der Teilung der Provision:

Erzielter Kaufpreis: Provision Käufer (2,38 %) Provision Verkäufer (2,38 %)
 

520.000 €

 

11.900 €

 

11.900 €

Zusammenfassung: Bedingt durch die größere Nachfrage an potenziellen Kaufinteressenten, hat der Immobilienmakler das Einfamilienhaus anstelle von 500.000 € für 520.000 € verkauft. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision hälftig (2,38 % vom Kaufpreis).

Somit muss der Eigentümer bzw. der Verkäufer zwar insgesamt 11.900 € an Provision bezahlen, hat aber letztendlich durch die erhöhte Nachfrage an Immobilien einen deutlichen höheren Kaufpreis erzielt.

In Summe, hat der Eigentümer im genannten Beispiel insgesamt 8.100 € mehr für seine Immobilie erhalten, trotz der Kosten für die Maklerprovision.

520.000 € (Kaufpreis) – 11.900 € (Provision) = 508.100 €

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Dominik Kassel - Immobilienmakler Karlsruhe und Sachverständiger für Immobilienbewertung

Dominik Kassel – Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien & Grundstücke

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