Ja, das GEG 2024 sieht bestimmte Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen vor, insbesondere für bestehende Gebäude. Beispielsweise sind denkmalgeschützte Gebäude und bauliche Anlagen, bei denen eine energetische Sanierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, von bestimmten Anforderungen befreit. Zudem gibt es für einige Maßnahmen Übergangsfristen, die den Eigentümern mehr Zeit zur Umsetzung geben. Es ist wichtig, sich im Einzelfall genau zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.